Dez
07
Wie sieht es mit der Gewaltentrennung bei uns aus?
Die Schweiz hat die Gewaltenteilung mit der Bundesverfassung von 1848 eingeführt. Diese Gewaltenteilung verhindert die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und schiebt dem Machtmissbrauch einen Riegel. Eine Person darf gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten angehören.
Die Gewaltenteilung auf allen staatlichen Ebenen
Die Trennung von legislativer, exekutiver und judikativer Gewalt gilt nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf der Ebene der Kantone und der der Gemeinden. Auch hier geht es darum, die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und damit Machtmissbrauch zu verhindern.
Setzen wir hier an: Mir liegt ein Schreiben, betitelt als sogenannte "Verfügung zur Beseitigung des Rechtsvorschlages in der Betreibung Nr. XXXXXXXX" vor.
Mein Mandant hat gegen die Betreibung durch die Billag AG Rechtsvorschlag erhoben. Nun sollte das doch gemäss Gewa