Definitionsrecht
blockHeaderEditIcon

Für meinen gesamten Blog gilt:

Das Definitionsrecht ist alleine dem Verfasser vorbehalten.

Und noch mal was zur Firma Billag AG

Ein ehemaliger Mitarbeiter des SRF entschuldigt sich bei uns allen!

Gewaltenteilung? Wirklich?

Wie sieht es mit der Gewaltentrennung bei uns aus?

Die Schweiz hat die Gewaltenteilung mit der Bundesverfassung von 1848 eingeführt. Diese Gewaltenteilung verhindert die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und schiebt dem Machtmissbrauch einen Riegel. Eine Person darf gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten angehören. 

Die Gewaltenteilung auf allen staatlichen Ebenen

Die Trennung von legislativer, exekutiver und judikativer Gewalt gilt nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf der Ebene der Kantone und der der Gemeinden. Auch hier geht es darum, die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und damit Machtmissbrauch zu verhindern.

Setzen wir hier an: Mir liegt ein Schreiben, betitelt als sogenannte "Verfügung zur Beseitigung des Rechtsvorschlages in der Betreibung Nr. XXXXXXXX" vor.
Mein Mandant hat gegen die Betreibung durch die Billag AG Rechtsvorschlag erhoben. Nun sollte das doch gemäss Gewa

weiter

Körner_Theodor
blockHeaderEditIcon

Aktuell, wie eh und je....

Franklin_Benjamin
blockHeaderEditIcon

... und das hier auch.

Blog_Einleitung
blockHeaderEditIcon

Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen:

  1. Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…,
  2. die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…,
  3. und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht.

Gegen die Ahnungslosigkeit kann dieser Blog hier helfen, vielleicht werden auch einige Zuschauer zu Mitmacher...Wer weiss.

Mut
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*