Definitionsrecht
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Alkoholfrei muss nicht alkoholfrei sein

Ein Artikel von NewsTopAktuell:

„Alkoholfrei“ heißt nicht immer frei von Alkohol – und in manchen Produkten steckt Alkohol, obwohl ihn niemand dort vermutet.

Labortests ergaben: Alkohol taucht sogar in Kindersüßigkeiten auf, wie zum Beispiel in Ferreros „Milchschnitte“ oder in Nestlés „Bärensnack“. Auf den Packungen steht davon freilich nichts.

Es handelt sich zwar nur um relativ geringe Mengen, doch hat Alkohol in Süßigkeiten für Kinder gleich mal gar nichts zu suchen und Süßigkeiten nichts in den Mündern von Kindern, wobei letzteres ein anderes Thema ist, um das es hier nicht gehen soll.

Bis heute gibt es Kennzeichnungslücken, und die beziehen sich nicht nur auf Früchte, wie Bananen, Säfte, Kefir oder Sauerkraut – also Lebensmittel, in denen Gärungsprozesse ganz natürlich stattfinden.

Auch in vielen Fertiggerichten und Getränken steckt Alkohol, ohne dass dieser deklariert ist.

Der Grundsatz: Wird Alkohol als Zutat einem verpackten Lebensmittel beigemischt – etwa bei Pralinen – muss dieser in der Zutatenliste angegeben werden.

In vielen anderen Fällen ist das jedoch nicht so. Ein Wegweiser durch die Kennzeichnungslücken und Absurditäten des sogenannten „Lebensmittelrecht“:

Bei Getränken muss der Alkoholgehalt laut Lebensmittelinformationsverordnung erst ab 1,2 Volumenprozent deklariert werden.

Bei lose verkaufter Ware, etwa Kuchen oder Pralinen in einem Café oder beim Konditor, muss der Alkoholgehalt nicht in der Theke ausgewiesen werden.

Auch bei Desserts oder alkoholhaltigen Saucen im Restaurant ist eine Angabe in der Speisekarte nicht vorgegeben.

Ist Alkohol ein Hilfsmittel oder Trägerstoff, zum Beispiel für Aromen, gilt er, laut „Lebensmittelrecht“, nicht als „Zutat“ und muss daher in der Zutatenliste nicht auftauchen.

Rezepturen geändert

Letztgenannte Ausnahme war auch ausschlaggebend für die fehlende Information über den Alkoholgehalt in Kindersüßigkeiten.

Nestlé und Ferrero betonten in ihren Reaktionen zwar, dass die Alkoholgehalte unbedenklich seien (was auch sonst?), änderten aber dennoch die Rezepturen für „Bärensnack“ und „Milchschnitte“. Die Herstellung dieser, ohnehin nicht empfehlenswerten „Snacks“,  ist also auch alkoholfrei hinzubekommen.

Selbst wenn es oft nur um geringste Mengen geht: Aus verschiedensten Gründen wollen Konsumentinnen und Konsumenten auch darauf verzichten!

Ob wegen einer Schwangerschaft, ob aus religiöser Verdummung, oder auch, weil ein trockener Alkoholiker solche Produkte meiden möchte.

Wir fordern daher: Wird einem Produkt Alkohol zugesetzt oder die Bildung von Alkohol durch die Herstellungsweise gefördert, muss der Alkoholgehalt auch ausgewiesen werden.

„Alkoholfrei“ heißt nicht immer frei von Alkohol

Ganz absurd wird es, wenn es um den Begriff „alkoholfrei“ geht, denn dieser bedeutet keineswegs „frei von Alkohol“, auch wenn in Umfragen 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung dies erwarten.

Ausdrücklich „erlaubt“ der von der Bevölkerung nicht legitimierte Scheingesetzgeber für „alkoholfreien Wein“, dass dieser bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten darf – so regelt es die „Deutsche Weinverordnung“ unsinnigerweise.

Für Bier dagegen, gibt es keine scheingesetzliche Grundlage. Die Brauereien sind jedoch einfach so frei und orientieren sich am Wein. Heißt: Alles unter 0,5 Volumenprozent ist für sie „alkoholfrei“, was nichts anderes, als Täuschung, Irreführung und Etikettenschwindel ist.

Nur einzelne Anbieter bieten wirklich alkoholfreie „0,0 %“-Biere an, doch das sind Ausnahmen.

Hierzulande „alkoholfrei“ – in England „wenig Alkohol“

In anderen Ländern geht das transparenter. Großbritannien erlaubt unter dem Titel „alcohol free“ nur Spuren (bis zu 0,05 Volumenprozent) Alkohol.

Die Folge: So manche Brauerei verkauft dasselbe Bier in England für jeden verständlich als alkoholreduziert („low alcohol“), was sie in Deutschland als „alkoholfrei“ vermarktet.

Fazit und Forderung: Wo „alkoholfrei“ drauf steht, darf auch kein Alkohol drin sein.

Wenn eine Bezeichnung wie „alkoholreduziert“ in Großbritannien funktioniert, sollte das auch im hiesigen Land kein Problem sein.

Es ist auch gar nicht zu verstehen, warum hierzulande überall getrickst wird. Wo ist das Problem, bei einem Bier, welches 0,5 Prozent Volumenprozent Alkohol enthält, ehrlich mitzuteilen, dass es sich um ein Bier mit wenig Alkohol handelt? Warum schreibt man auf sowas „alkoholfrei“ drauf?!

Für den gesunden Menschenverstand ist das nicht nachvollziehbar, denn das erzeugt bestenfalls verärgerte Kunden, welche die Hersteller, von vermeintlich „alkoholfreien“ Bier, künftig meiden, weil sie sich nicht länger von diesen belügen und für dumm verkaufen lassen wollen.

Das gilt selbstverständlich auch für jeden anderen Etikettenschwindel, wie zum Beispiel „Seelachsfilet“, „Hähnchenbrustfilet“, „Lachsforelle“, „Schweinelachs“, „Bio“ und ähnliche Vorgaukeleien.

Aufforderung an die Hersteller: Hört damit auf, jene zu verarschen, von denen ihr lebt! Hört mit dieser Etikettenschwindelei auf! Schreibt endlich drauf, was drin ist und packt nicht rein, was nicht rein gehört!

Ansonsten gibt ´s bald nur noch Selbstversorger (ein Trend, der mehr und mehr populär wird).

(Artikel von NewsTopAktuell)

Körner_Theodor
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Aktuell, wie eh und je....

Franklin_Benjamin
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... und das hier auch.

Blog_Einleitung
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Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen:

  1. Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…,
  2. die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…,
  3. und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht.

Gegen die Ahnungslosigkeit kann dieser Blog hier helfen, vielleicht werden auch einige Zuschauer zu Mitmacher...Wer weiss.

Mut
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