Mitgliedsantrag2
blockHeaderEditIcon

Mitgliederkategorien

Der interessierte Mensch stellt einen Mitgliedsantrag für Mitglied zur Probe, welcher durch den Vorstand genehmigt oder abgelehnt wird. Die Probezeit beträgt ein Jahr, in welcher das Mitglied zur Probe die vorgeschlagene Literatur studiert, sich mit den Aufgaben des Vereins auseinandersetzt und andere Mitglieder bei deren Aufgaben begleitet. Dann stellt das Mitglied zur Probe einen Antrag auf ordentliches Mitglied, über den dann der Vorstand entscheidet.

Mitglied zur Probe

Mitglieder zur Probe haben beratende Funktion. Sie lesen sich 1 Jahr in die Materie des Zwecks des Vereins rein, werden von einem/r Götti/Gotte begleitet und unterstützt und können mit ihrem/r Götti/Gotte neue Mitglieder werben.

Ordentliches Mitglied

Ordentliche Mitglieder sind Mitglied ohne Aufgaben, erhalten zu Beginn ihrer Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied unser Basis-Studien-Buch gratis, ebenso einen Pin, der sie als Mitglied des Vereins ausweist. Das ordentliche Mitglied hat pro Jahr eine Beratung im Recht gratis (Fallbegleitung bis zur Klärung) und für weitere Beratungen wird nur ein geringer Mitgliedspreis fällig. Die Jahresmitgliedschaft als ordentliches Mitglied beträgt Fr. 50.00.

Vorstandsmitglied

Vorstandsmitglieder werde durch den amtierenden Vorstand berufen. Sie sind Mitglieder, die den Verein nach aussen repräsentieren und mithelfen können, anderen Menschen zu helfen. Sie erhalten zu Beginn ihrer Vorstandsmitgliedschaft jährlich 100 personalisierte Visitenkarten.

 

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*